Wenden Sie sich als Mietpartei gerne an mich, wenn zum Beispiel Ihre folgenden Interessen betroffen sind:
Sind Ihre rechtlichen Belange als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Verwalter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen, stehe ich Ihnen unter anderem in folgenden Angelegenheiten zur Seite:
Gibt es Probleme mit den Nachbarn, biete ich Ihnen Beratung, Vertretung und Lösungsstrategien zum Beispiel zu folgenden Streitpunkten:
Gut gemeint ist nicht immer gut geschrieben. Deshalb berate und vertrete ich die Parteien des Arbeitsvertrags, wenn es um folgende Zeugnisangelegenheiten geht:
Im Fachgebiet Medizinrecht bin ich im Bereich des Arzthaftungsrechts sowohl für Patientinnen und Patienten, als auch für Ärztinnen und Ärzte tätig.
Sie gehen als Patientin oder Patient davon aus, falsch behandelt worden zu sein und möchten sich hierzu beraten und vertreten lassen? Als Ärztin oder als Arzt sind Sie mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert?
Die Thematik ist aus Sicht beider Parteien des Behandlungsvertrags hoch sensibel. Patientinnen und Patienten sind oft nicht nur körperlich, sondern auch seelisch stark betroffen. Für Ärztinnen und Ärzte drohen neben den wirtschaftlichen Haftungsfolgen möglicherweise auch straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
Ich berate und vertrete Sie als Partei eines Behandlungsvertrags in folgenden Situationen:
Auch in anderen privatrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Gewährleistungsrechten aus Kauf- oder Werkverträgen und bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen berate und vertrete ich Sie stets kompetent und lösungsorientiert.